Pikett Strafverteidigung: Anwalt der ersten Stunde


Jede beschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern und jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen sowie jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
 

Pikett Strafverteidigung: 24H-Hotline – 044 201 00 10 (Normaltarif)

Sie können während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr einen Pikettverteidiger erreichen, der im Kanton Zürich sofort erscheint und Sie bei der ersten Einvernahme begleitet.

Erste Einvernahme
Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darauf hingewiesen werden, dass sie einen Strafverteidiger beiziehen kann. Die Verteidigung muss bei allen Einvernahmen zugelassen werden.

Vorläufige Festnahme
Bei einer vorläufigen Festnahme hat jede Person Anspruch darauf, mit ihrem Verteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen.